Nota Simple Informativa als Voraussetzung
Die Nota Simple ist die Zusammenfassung der Eigentumsurkunde, die beim Grundbuchamt ( Registro de la Propiedad – genannt ) registriert ist. Die Nota Simple ist datiert und sollte weniger als einen Monat alt sein, damit Sie den derzeitigen Besitzer der Immobilie erkennen und überprüfen können, ob Lasten auf der Immobilie eingetragen sind und ob die Angaben der Immobilie zu der Immobilie passt, die Sie erwerben möchten. Wenn Sie ein freistehendes Haus kaufen wollen, gibt es immer nur eine Nota Simple, die sowohl Grundstück als auch das darauf gebaute Haus umfasst. Im Falle, das der Eigentümer eine Hypothek auf die Immobilie aufgenommen hat, wird diese sofort und noch vor der Beurkundung des Verkauf ( Escritura ) aufgelöscht. Tatsächlich werden beide Dokumente vor einem öffentlichen Notar beurkundet, und ein Teil Ihrer Zahlung an den Verkäufer wird mittels eines Schecks für die Bank ausgestellt, bei der der Verkäufer seine Hypothek zu zahlen hat. Auf diesem Weg wird sicher gestellt, das ein Teil Ihrer Kaufsumme zur Ablösung der Hypothek benutzt wird. Damit ist die Immobilie frei von irgendwelchen Lasten und kann somit verkauft werden.
Der Austausch der privater Verträge
Sobald Sie oder Ihr Rechtsanwalt geklärt haben, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist, der im Grundbuch auf die Immobilie eingetragen ist, wird es Zeit für einen privaten Kaufvertrag, in dem der Verkäufer erklärt, dem Käufer das Haus zu verkaufen, und in dem der Verkäufer seine Absicht zum Kauf der Immobilie für einen vereinbarten Preis und zu vereinbarten Bestimmungen ausdrückt. Es wird in dem Kaufvertrag ein Datum für die Abwicklung des Kaufs festgesetzt, und der Verkäufer erklärt, dass er eventuell ausstehende Lasten vor dem Kaufabschluss beseitigt. In dem Vertrag stehen auch eventuelle weitere Bedingungen und Überprüfungen für den Kaufabschluss. Außerdem wird zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung, die normalerweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises beträgt, direkt an den Verkäufer oder Bauunternehmer gezahlt. Sollte der Käufer aus persönlichen Gründen von dem Kauf zurücktreten, wird diese Anzahlung nicht erstattet; sollte der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, muss er das Doppelte der Anzahlung zurückzahlen.
Nichtresidenten – Identifikationsnummer: kurz NIE-Nummer
Es ist notwendig, dass jede Person eine spanische Steuernummer hat, bevor er irgendwelche Geschäfte in Spanien durchführen kann, die steuerlich berührt werden, so wie z.B. der Kauf einer Immobilie. Diese Nummer benötigen Sie nicht für die Unterschrift unter einem privaten Kaufvertrag oder für die Eröffnung eines spanischen Kontos, da dort zumeist Ihre Passnummer ausreicht, aber für den Abschluss des Kaufes brauchen Sie diese Nummer. Ihre Ausländer-Identifikationsnummer können Sie oder Ihr Rechtsanwalt ganz einfach bei der Ausländerabteilung der Polizeistationen beantragen. Sie benötigen lediglich Ihren Ausweis oder Pass (plus Fotokopie) und müssen ein Formular ausfüllen, in dem Ihre permanente Adresse steht. Es ist sehr einfach diese Nummer zu beantragen. Normalerweise ist diese innerhalb von 2 Wochen abholbereit und kann entweder von Ihrem ortsansässigen Repräsentanten oder Bevollmächtigten abgeholt oder ihm zugeschickt werden. All dies kann natürlich auch der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt erledigen.
Der Abschluss des Kaufes
Der nächste Schritt ist die Vervollständigung des Kaufes. Dieses geschieht, wenn die öffentliche Kaufurkunde vor einem amtlich bestellten Notar unterschrieben wird. Es ist nicht unbedingt eine Voraussetzung, das Sie selbst persönlich anwesend sein müssen, Ihr Rechtsanwalt kann für Sie unterschreiben, sofern er eine Vollmacht dazu hat. Die Vollmacht erhält man zuvor bei einem öffentlichen Notar. Sollte der Kauf durch eine Hypothek finanziert werden, ist ein Repräsentant der Bank ebenfalls anwesend. Falls der Verkäufer ebenfalls eine Hypothek auf die Immobilie aufgenommen hat, ist ein Vertreter seiner Bank ebenfalls zugegen, um die Hypothek zu löschen und den Geldbetrag bzw. Scheck in Empfang zu nehmen. An diesem Punkt tätigen Sie Ihre letzte Zahlung und die Immobilie gehört Ihnen.
Registrierung Ihres Kaufs
Sofort bei Kaufabschluss vor dem Notar, wird dieser mittels Fax eine Nachricht über die Übertragung der Immobilie zum Grundbuchamt senden. Das schützt davor, dass der Verkäufer Ihre Immobilie an jemand anderen verkauft, denn bei einem Verkauf fordert der jeweilige Notar immer einen aktuellen Grundbuchauszug an. Dies ist eine Voraussetzung und ein sehr wichtiger Schutz für den Käufer. Ihr Rechtsanwalt hat danach 30 Tage Zeit, um die Übertragungssteuern zu bezahlen und die Urkunde beim Grundbuchamt vorzulegen. Innerhalb von höchstens 2 Monaten wird die abschliessende Registrierung vorgenommen.
Übernehmen von Versorgungsverträgen
Sobald Sie beim Notar unterschrieben haben, können Sie oder Ihr Rechtsanwalt, die Verträge mit den lokalen Versorgungsunternehmen auf Ihren Namen umschreiben lassen und die Gemeinschaft der Urbanization darüber informieren, dass Sie der neue Eigentümer sind, damit Ihnen als Voraussetzung zukünftig die Rechnungen zugeschickt werden. Das Rathaus und das Katasteramt müssen ebenfalls informiert werden, damit die Steuern auf Ihren Namen umgeschrieben werden. Um sicher zu stellen, dass Ihre Rechnungen pünktlich bezahlt werden, veranlassen Sie oder Ihr Rechtsanwalt einen Daueraufträge bei Ihrer Hausbank für Strom-, Telefon-, Urbanizationskosten und Grundsteuer zu hinterlegen.