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    Besitzer von nicht registrierten Ferienwohnung die zur Kurzeitvermietung genutzt können Geldstrafen bis zu € 150,000 bekommen
    Das neue Gesetz gibt Eigentümern bis Juni 2016 Zeit beim andalusischen Tourismus Register ihre Ferienwohnung zu registrieren um die Genehmigung für eine ordnungsgemäßse Vermietung zu gewährleisten. Bußgelder bis zu 150.000 € können auf die Eigentümer von nicht registrierten Ferienwohnungen zukommen, wenn Eigentum an Touristen vermietet wird. Ab dem 11. Mai 2016 kann man beginnen sein Eigentum registrieren zu laßen.
    Welche Art von Immobilie zählt als Touristen Unterkunft in Andalusien ?
    Alle Objekte, die durch ein Angebot, gegen Geld als Unterkunft für touristische Zwecke genutzt genutzt wird.
    Wenn es einen Reservierungsprozess zur Vermietung gibt.
    Das Anwesen wird regelmäßig auf kurzfristiger Basis an Touristen in Andalusien vermietet
    Die Immobilie gilt als für touristische Zwecke vermietet, wenn der Vermieter sie selbst durch Fachmedien anbietet wie Trip Advisor, Buchung.com usw.oder Vermittler einschaltet wie Unternehmen, die zwischen Vermieter und Mieter im Austausch einer vereinbarten Provision agieren wie Reisebüros, Immobilienagenturen etc.
    Bedingungen für die Vermietung
    Die Immobilie muss die Erstbezugsbescheinigung besitzen, eine Außenlüftung, Möbel, Klimaanlage, Bettwäsche, Küchengeräte und ein Erste-Hilfe-Kit, bei Immobilien im Bereich von 1500 Metern bis zum Strand muss zusätlich ein Parkplatz, sowie ein Gemeinschaftspool vorhanden sein. Der Vermieter muss den Kunden Tourismus Informationen über die Region zur Verfügung stellen. Der Vermieter muss ein Beschwerdebuch sowie eine Telefonnummer für Notfälle zur Verfügung stellen und erreichbar sein.
    Wie Vermieter Ihre Immobilie registrieren laßen?
    Vermieter müssen die folgenden Details der andalusischen Tourismus Register registrieren laßen.

    • Angaben zur Immobilie, Katasternummer, die Anzahl der potentiellen Gäste,
    • Vermieters persönliche Daten und eine Adresse für den Empfangs von offiziellen Mitteilungen.
    • Details von Management-Agentur oder vertretenden Personenb, falls der Vermieter jemand in seinem Namen die Immobilie betreuen läßt. Jede Änderung der Angaben muß dem ATR jedereit mitgeteilt werden.
    • Sobald das Eigentum vor registriert ist und die ‚‘Immobilie einen Code zugeordnet bekommt, mussw dieser Code in allen öffentlichen angeboten wie beipielsweise in Internet Angebote von Ferienwohnungen, in Broschüren oder auf Webseiten von Immobilienmaklern oder in Zeitungsanzeigen.

    Jede Ferienwohnung in Andalusien, die nicht diesen Code besitzt und trotzdem öffentlich angeboten wird, ist einfach durch spezielle Suchprogramme gefunden zu finden und Besitzer werden mit Geldstrafen zwischen € 1.500,- und in schwerwiegenden Fällen bus zu € 150.000,- bestraft.

    Für weitere Informationen zu diesem Thema oder Hilfe bei der Registrierung wenden Sie sich bitte an uns.