Gerichtsentscheidung zur Zahlung der Plus Valia Steuer, wenn kein Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie entsteht
Plus Valía Steuer kurz erläutert
Die Plusvalía Steuer, wörtlich "mehr Wert", ist eine kommunale Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie fällig wird. Diese wird nach dem Kataster- Wert (Valor-Catastral). Außerdem ist die Anzahl der Jahre, die diese Immobilie in Ihrem Besitz zu berücksichtigen. In der Blütezeit des spanischen Immobilienmarktes war der Kataster-Wert oft deutlich geringer als der Marktwert des Hauses. Nach dem Zusammenbruch des spanischen Immobilienmarktes ist der Kataster-Wert oft höher als der Marktwert.
Die Stadt Fuengirola muss die Steuer eines Bewohners zurückzahlen, der seinerzeit seine Immobilie für € 220.000,- gekauft hatte und diese letztendlich für € 70.000 € verkauft hat.
Dieser Fall ist nicht der einzige Fall in den letzten Jahren. Er spiegelt aber die Wirklichkeit der Situation nach der Finanzkrise wieder. Ein Immobilienverkäufer, hat für 220.000 € in der Boom Zeit eine Immobilie gekauft. Nun hat er dieses für € 70.000 verkauft. Daraufhin hatte er eine Steuerschuld der Plus Valia von rund € 5.000,- zu leisten.
In diesem konkreten Fall hat der Kläger gegen die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. In dem Gerichtsurteil vom 21. Dezember des vergangen Jahres wurde die Stadtverwaltung Fuengirola nun verurteilt. Die Stadt muss die Plus Valia plus der Zinsen für die geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Dies ist das erste Urteil in der Provinz Malaga in dem bestätigt wird, daß die Zahlung der Plus Valia nicht zulässig ist. Die Begründung lautet, dass wenn kein echter finanzieller Vorteil beim Verkauf einer Immobilie entsteht, darf auch die Plus Valia nicht erhoben werden.
Das Urteil ist endgültig, da in strittigen administrativen Angelegenheiten bei einem Wert von weniger als € 30.000,- keine Berufung eingereicht werden kann.
Der Anwalt des Klägers unterstreicht die Wichtigkeit dieses Urteils. Es ist das erste Mal, daß ein Bürger in der Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Malaga gegen diese Form der Steuer gewonnen hat. Er bezeichnet dieses Urteil als eine Revolution. Höchstwahrscheinlich werden nach diesem Urteil tausende von Betroffenen gleichlautende Klagen gegen die Gemeinden in der Region einreichen.
Im Falle, daß Sie eventuell in den letzten Jahren eine Immobilie in Spanien verkauft haben und zuviel Steuern gezahlt haben, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten.